Lizenzverträge

Lizenzvertrag Basic Zwischen: dem Kunden des Online-Shops www.beatcoynz.com nachstehend Käufer genannt und Abdelkader Oueslati (BeatCoynz Music) nachstehend Anbieter genannt § 1 Vertragsgegenstand Der Käufer erwirbt das nicht-exklusive Nutzungsrecht einer einfachen Basic Lizenz an den vom Anbieter verkauften Musikstücks (Instrumentals). § 2 Lieferumfang (1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Musikstücke (Instrumentals) in folgender Form abzuliefern: • ausschließlich als digitales Download-Link nach Zahlungseingang mit einer LinkGültigkeit von bis zu 30 Tagen. • Die Download-Datei ist eine WAV Datei in höchster Qualität • in den Musikstücken ist kein akustisches Wasserzeichen des Produzenten zu hören, ausser den Anfangs Voice_Tag, der als Markenzeichen dient und nicht entfernt werden darf. (2) Folgende Angaben sind sind vom Anbieter zu machen • Künstlernamen des Produzenten • Geschwindigkeit in der BPM Einheit (beats per minute) (3) Solange keine entsprechende Funktionsfähigkeiten seitens des Anbieters zugesichert wurde, haftet er nicht dafür, dass die digitalen Dateien spezifische Anforderungen des Kunden erfüllen oder sich mit speziellen Komponenten des Kunden integrieren. § 3 Rechtsübertragung 1. Der Anbieter überträgt den Kunden (Käufer) ohne zeitliche, inhaltliche oder geografische Einschränkung die einfache ( nicht exklusive) Basic Nutzungslizenz an dem erworbenen Musikstück (Instrumentals). 2. Der Käufer ist berechtigt, die vom Anbieter produzierte Musikstück (Instrumentals) für kommerzielle Projekte zu verwenden. Der Einsatz ist unbeschränkt in allen Medienformen gestattet 3. Der Käufer ist berechtigt sein Projekt mit dem vom Anbieter geliefertem Musikstück Instrumentals durch Herstellung von CD`s (Compact Discs), Musikkassetten, Schallplatten, anderen digitalen Tonträgern sowie durch Herstellung von Videokassetten, Videoplatten, CD Übertragungsvorrichtungen zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu vermieten oder in sonstiger Form zu verbreiten. 4. Der Käufer ist berechtigt, sein Projekt mit dem vom Anbieter geliefertem Musikstück öffentlich aufzuführen, aufführen zu lassen, durch öffentlich-rechtliche und private Sendeanstalten auch über Kabel und Satellit oder sonstige Übertragungseinrichtungen zu senden oder senden zu lassen, eingeschlossen ist das recht der Wiedergabe derartiger Sendungen. 5. Der Käufer ist berechtigt, die gekauften Musikstücke selbst oder durch andere vom Käufer beauftragten Produzenten neu abzumischen, zu digitalisieren oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Voice_Tag ist hier ausgeschlossen. 6. Der Käufer ist berechtigt, die erworbenen Musikstücke zu bearbeiten und in anderen Audioformate zu konvertierten. § 4 Einschränkung Das vom Käufer erworbene Musikstück (Instrumental) darf nicht als unveränderte Musikdatei (in Roh-Form) weiterverkauft, gehandelt oder auf einer anderen Download Plattform bereitgestellt werden. Der Vertrieb des unveränderten Musikstückes unter anderen Namen, Firma oder Marke ist strafbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, das erworbene Nutzungsrecht an dem unveränderten Musikstück an Dritte weiter zu verkaufen. § 5 Sample Clearing Wenn das Beatcoynz Musikstück ein oder mehrere Samples beinhaltet, akzeptiert der Käufer, dass es sich dabei um Sequenzen und Ausschnitte urheberrechtlich geschützten Materials Dritter handelt. Das Sample Clearing, Einholen der Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Material Dritter, ist nicht Bestandteil der Beatcoynz Komposition und muss bei Bedarf vom Käufer vorgenommen werden. Der Käufer ist somit für das Sample Clearing aller Samples verantwortlich und der Produzent ist nicht für die Veröffentlichung, Aufführung oder den Verkauf von Musikstücken mit einer widerrechtlichen Benutzung von Samples verantwortlich. § 6 Veröffentlichung 1. Der Käufer ist nicht berechtigt, das erworbene Musikstück als Basic Lizenz zu veröffentlichen, ausser wie in § 3 Absatz (2) vorgegeben. 2. Nutzung des verkauften Musikstückes und des fertigen Projektes zu ReferenzZwecken: Der Anbieter ist berechtigt, das verkaufte Musikstück und fertige Projekte seiner Kunden mit dem entsprechenden Coverbild als Referenz auf die Homepage www.beatcoynz.com zu stellen. § Vertragsdauer Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. § Vertragsauflösung Die Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen Jederzeit zu kündigen, sofern ein Vertragspartner die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig und andauernd verletzt, so dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. § Sonstige Bestimmungen 1. Der Anbieter ist nicht für den Einsatz des vom Käufer erstandenen Projektes verantwortlich und ist nicht für Schäden, die aus dem Einsatz des Projektes entstanden sind, haftbar zu machen. 2. Sollte das Musikstück in Verbindung mit rechts- oder sittenwidrigen Musikstücken, Videos, Anwendungen, Software, Webseiten, etc. gebracht werden, haftet der Anbieter nicht für entstandene sachliche sowie persönliche Schäden. Inhaber des Urheberrechts Abdelkader Oueslati BeatCoynz Music

Lizenzvertrag Premium Zwischen: dem Kunden des Online-Shops www.beatcoynz.com nachstehend Käufer genannt und Abdelkader Oueslati (BeatCoynz Music) nachstehend Anbieter genannt § 1 Vertragsgegenstand Der Käufer erwirbt das nicht-exklusive Nutzungsrecht einer einfachen Premium Lizenz an den vom Anbieter verkauften Musikstücks (Instrumentals). § 2 Lieferumfang (1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Musikstücke (Instrumentals) in folgender Form abzuliefern: • ausschließlich als digitales Download-Link nach Zahlungseingang mit einer LinkGültigkeit von bis zu 30 Tagen. • Die Download-Datei ist eine WAV, MP3 und einzelne Audio Spuren Datei in höchster Qualität • in den Musikstücken ist kein akustisches Wasserzeichen des Produzenten zu hören, ausser den Anfangs Voice_Tag, der als Markenzeichen dient und nicht entfernt werden darf. (2) Folgende Angaben sind sind vom Anbieter zu machen • Künstlernamen des Produzenten • Geschwindigkeit in der BPM Einheit (beats per minute) (3) Solange keine entsprechende Funktionsfähigkeiten seitens des Anbieters zugesichert wurde, haftet er nicht dafür, dass die digitalen Dateien spezifische Anforderungen des Kunden erfüllen oder sich mit speziellen Komponenten des Kunden integrieren. § 3 Rechtsübertragung 1. Der Anbieter überträgt den Kunden (Käufer) ohne zeitliche, inhaltliche oder geografische Einschränkung die einfache ( nicht exklusive) Basic Nutzungslizenz an dem erworbenen Musikstück (Instrumentals). 2. Der Käufer ist berechtigt, die vom Anbieter produzierte Musikstück (Instrumentals) für kommerzielle Projekte zu verwenden. Der Einsatz ist beschränkt auf 10.000 Aufrufe und Verkäufe in allen Medienformen. 3. Der Käufer ist berechtigt sein Projekt mit dem vom Anbieter geliefertem Musikstück Instrumentals durch Herstellung von CD`s (Compact Discs), Musikkassetten, Schallplatten, anderen digitalen Tonträgern sowie durch Herstellung von Videokassetten, Videoplatten, CD Übertragungsvorrichtungen zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu vermieten oder in sonstiger Form zu verbreiten. 4. Der Käufer ist berechtigt, sein Projekt mit dem vom Anbieter geliefertem Musikstück öffentlich aufzuführen, aufführen zu lassen, durch öffentlich-rechtliche und private Sendeanstalten auch über Kabel und Satellit oder sonstige Übertragungseinrichtungen zu senden oder senden zu lassen, eingeschlossen ist das recht der Wiedergabe derartiger Sendungen. 5. Der Käufer ist berechtigt, die gekauften Musikstücke selbst oder durch andere vom Käufer beauftragten Produzenten neu abzumischen, zu digitalisieren oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Voice_Tag ist hier ausgeschlossen. 6. Der Käufer ist berechtigt, die erworbenen Musikstücke zu bearbeiten und in anderen Audioformate zu konvertierten. § 4 Einschränkung Das vom Käufer erworbene Musikstück (Instrumental) darf nicht als unveränderte Musikdatei (in Roh-Form) weiterverkauft, gehandelt oder auf einer anderen Download Plattform bereitgestellt werden. Der Vertrieb des unveränderten Musikstückes unter anderen Namen, Firma oder Marke ist strafbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, das erworbene Nutzungsrecht an dem unveränderten Musikstück an Dritte weiter zu verkaufen. § 5 Sample Clearing Wenn das Beatcoynz Musikstück ein oder mehrere Samples beinhaltet, akzeptiert der Käufer, dass es sich dabei um Sequenzen und Ausschnitte urheberrechtlich geschützten Materials Dritter handelt. Das Sample Clearing, Einholen der Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Material Dritter, ist nicht Bestandteil der Beatcoynz Komposition und muss bei Bedarf vom Käufer vorgenommen werden. Der Käufer ist somit für das Sample Clearing aller Samples verantwortlich und der Produzent ist nicht für die Veröffentlichung, Aufführung oder den Verkauf von Musikstücken mit einer widerrechtlichen Benutzung von Samples verantwortlich. § 6 Veröffentlichung 1. Der Käufer ist nicht berechtigt, das erworbene Musikstück als Basic Lizenz zu veröffentlichen, ausser wie in § 3 Absatz (2) vorgegeben. 2. Nutzung des verkauften Musikstückes und des fertigen Projektes zu ReferenzZwecken: Der Anbieter ist berechtigt, das verkaufte Musikstück und fertige Projekte seiner Kunden mit dem entsprechenden Coverbild als Referenz auf die Homepage www.beatcoynz.com zu stellen. § Vertragsdauer Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. § Vertragsauflösung Die Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen Jederzeit zu kündigen, sofern ein Vertragspartner die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig und andauernd verletzt, so dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. § Sonstige Bestimmungen 1. Der Anbieter ist nicht für den Einsatz des vom Käufer erstandenen Projektes verantwortlich und ist nicht für Schäden, die aus dem Einsatz des Projektes entstanden sind, haftbar zu machen. 2. Sollte das Musikstück in Verbindung mit rechts- oder sittenwidrigen Musikstücken, Videos, Anwendungen, Software, Webseiten, etc. gebracht werden, haftet der Anbieter nicht für entstandene sachliche sowie persönliche Schäden. Inhaber des Urheberrechts Abdelkader Oueslati BeatCoynz Music

Lizenzvertrag Unlimited Zwischen: dem Kunden des Online-Shops www.beatcoynz.com nachstehend Käufer genannt und Abdelkader Oueslati (BeatCoynz Music) nachstehend Anbieter genannt § 1 Vertragsgegenstand Der Käufer erwirbt das nicht-exklusive Nutzungsrecht einer einfachen Unlimited Lizenz an den vom Anbieter verkauften Musikstücks (Instrumentals). § 2 Lieferumfang (1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Musikstücke (Instrumentals) in folgender Form abzuliefern: • ausschließlich als digitales Download-Link nach Zahlungseingang mit einer LinkGültigkeit von bis zu 30 Tagen. • Die Download-Datei ist eine WAV, MP3 und einzelne Audio Spuren Datei in höchster Qualität • in den Musikstücken ist kein akustisches Wasserzeichen des Produzenten zu hören, ausser den Anfangs Voice_Tag, der als Markenzeichen dient und nicht entfernt werden darf. (2) Folgende Angaben sind sind vom Anbieter zu machen • Künstlernamen des Produzenten • Geschwindigkeit in der BPM Einheit (beats per minute) (3) Solange keine entsprechende Funktionsfähigkeiten seitens des Anbieters zugesichert wurde, haftet er nicht dafür, dass die digitalen Dateien spezifische Anforderungen des Kunden erfüllen oder sich mit speziellen Komponenten des Kunden integrieren. § 3 Rechtsübertragung 1. Der Anbieter überträgt den Kunden (Käufer) ohne zeitliche, inhaltliche oder geografische Einschränkung die einfache ( nicht exklusive) Basic Nutzungslizenz an dem erworbenen Musikstück (Instrumentals). 2. Der Käufer ist berechtigt, die vom Anbieter produzierte Musikstück (Instrumentals) für kommerzielle Projekte zu verwenden. Der Einsatz ist unbeschränkt in allen Medienformen gestattet. 3. Der Käufer ist berechtigt sein Projekt mit dem vom Anbieter geliefertem Musikstück Instrumentals durch Herstellung von CD`s (Compact Discs), Musikkassetten, Schallplatten, anderen digitalen Tonträgern sowie durch Herstellung von Videokassetten, Videoplatten, CD Übertragungsvorrichtungen zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu vermieten oder in sonstiger Form zu verbreiten. 4. Der Käufer ist berechtigt, sein Projekt mit dem vom Anbieter geliefertem Musikstück öffentlich aufzuführen, aufführen zu lassen, durch öffentlich-rechtliche und private Sendeanstalten auch über Kabel und Satellit oder sonstige Übertragungseinrichtungen zu senden oder senden zu lassen, eingeschlossen ist das recht der Wiedergabe derartiger Sendungen. 5. Der Käufer ist berechtigt, die gekauften Musikstücke selbst oder durch andere vom Käufer beauftragten Produzenten neu abzumischen, zu digitalisieren oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Voice_Tag ist hier ausgeschlossen. 6. Der Käufer ist berechtigt, die erworbenen Musikstücke zu bearbeiten und in anderen Audioformate zu konvertierten. § 4 Einschränkung Das vom Käufer erworbene Musikstück (Instrumental) darf nicht als unveränderte Musikdatei (in Roh-Form) weiterverkauft, gehandelt oder auf einer anderen Download Plattform bereitgestellt werden. Der Vertrieb des unveränderten Musikstückes unter anderen Namen, Firma oder Marke ist strafbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, das erworbene Nutzungsrecht an dem unveränderten Musikstück an Dritte weiter zu verkaufen. § 5 Sample Clearing Wenn das Beatcoynz Musikstück ein oder mehrere Samples beinhaltet, akzeptiert der Käufer, dass es sich dabei um Sequenzen und Ausschnitte urheberrechtlich geschützten Materials Dritter handelt. Das Sample Clearing, Einholen der Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Material Dritter, ist nicht Bestandteil der Beatcoynz Komposition und muss bei Bedarf vom Käufer vorgenommen werden. Der Käufer ist somit für das Sample Clearing aller Samples verantwortlich und der Produzent ist nicht für die Veröffentlichung, Aufführung oder den Verkauf von Musikstücken mit einer widerrechtlichen Benutzung von Samples verantwortlich. § 6 Veröffentlichung 1. Der Käufer ist nicht berechtigt, das erworbene Musikstück als Basic Lizenz zu veröffentlichen, ausser wie in § 3 Absatz (2) vorgegeben. 2. Nutzung des verkauften Musikstückes und des fertigen Projektes zu ReferenzZwecken: Der Anbieter ist berechtigt, das verkaufte Musikstück und fertige Projekte seiner Kunden mit dem entsprechenden Coverbild als Referenz auf die Homepage www.beatcoynz.com zu stellen. § Vertragsdauer Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. § Vertragsauflösung Die Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen Jederzeit zu kündigen, sofern ein Vertragspartner die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig und andauernd verletzt, so dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. § Sonstige Bestimmungen 1. Der Anbieter ist nicht für den Einsatz des vom Käufer erstandenen Projektes verantwortlich und ist nicht für Schäden, die aus dem Einsatz des Projektes entstanden sind, haftbar zu machen. 2. Sollte das Musikstück in Verbindung mit rechts- oder sittenwidrigen Musikstücken, Videos, Anwendungen, Software, Webseiten, etc. gebracht werden, haftet der Anbieter nicht für entstandene sachliche sowie persönliche Schäden. Inhaber des Urheberrechts Abdelkader Oueslati BeatCoynz Music